Rechtsanwalt Rembert Michael Schmidt
Sie können mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichen.
Diese Kontaktaufnahme - auch mit der Schilderung Ihres Anliegens - ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich.
Terminvereinbarungen können nach Absprache auch bei Ihnen zuhause oder in Ihrem Betrieb erfolgen.
Finanzielle Fragen können Sie offen ansprechen. Möglicherweise kann eine Rechtsschutzversicherung helfen, Prozesskostenhilfe (PKH) oder Beratungshilfe beantragt werden. Auch die Vereinbarung von monatlichen Raten ist möglich. Erwarten Sie aber bitte nicht, daß ich kostenlos für Sie arbeite. Das darf und kann ich nicht.
Die Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten wird von den Rechtsschutzversicherungen im Regelfall erst dann bezahlt, wenn das Verfahren am Sozialgericht anhängig ist (Sozialgerichtsrechtsschutz).
Bei berechtigten Ansprüchen gegen finanzstarke Gegner kann eine Prozessfinanzierung durch externe Finanzierer möglich sein. Dies kann ich prüfen und bei Prozessfinanzierern anfragen.
Bei der Strafverteidigung, der Nebenklage, der Opfervertretung und der Begleitung von Zeugen werden die Kosten in vielen Fällen vollständig vom Staat übernommen.
Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten einer anwaltlichen Beratung und außergerichtlichen Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe. Die Durchsetzung oder Abwehr gerichtlicher Ansprüche erfolgt bei geringem Einkommen über die Prozesskostenhilfe.
Bitte bringen Sie bei einer Beratung im Rahmen der Beratungshilfe schon zum ersten Termin einen Beratungsschein Ihres örtlich zuständigen Amtsgerichtes mit. Den Beratungsschein erhalten Sie dort kostenlos. Der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil an den Beratungskosten beträgt 11,90 €. Er ist in bar direkt an den Anwalt zu zahlen.
Ohne Beratungsschein kostet eine persönliche Erstberatung 120,-- € (inkl. Umsatzsteuer).
Die Beratungszeit beträgt dabei etwa eine Stunde. Dauert es nicht so lange oder im Einzelfall auch länger, bleibt es bei dem vereinbarten Honorar. Sie brauchen also nicht auf die Uhr zu schauen.
Gerne können Sie mir Ihren Fall per Brief oder E-Mail schildern. Dann kann ich prüfen, ob sich eine Rechtsverfolgung lohnt. Auch eine Ratenzahlung kann vereinbart werden.